Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück vom 20.03.2020 zur Beschränkung von sozialen Kontakten Schließung der öffentlichen und privaten Sportanlagen
Betreff: Schließung der öffentlichen und privaten Sportanlagen
Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück vom 20.03.2020 zur Beschränkung von sozialen Kontakten
Schließung der öffentlichen und privaten Sportanlagen
Liebe Mitglieder, Freunde des Sports!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Landkreis Osnabrück hat mit der 11. Infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung (Stand: 20.03.2020) zur Beschränkung von sozialen Kontakten u.a. verfügt, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen, z.B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.), in Schwimm- und Spaßbäder, in Sport- und Fitnessstudios und in ähnlichen Einrichtungen verboten ist.
Mit Bezug auf die vorstehende Verfügung weisen wir darauf hin, dass alle Sportstätten (einschließlich des Vereinsheims, Gruppenräume, Freiplatz etc.) bis auf Weiteres nicht geöffnet werden dürfen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kuhlmann in der Gemeinde Bad Essen gern zur Verfügung.
Tel. 05472/401-25
E-Mail: kuhlmann@badessen.de
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand des TuS Bad Essen