Neue Corona-Verordnung 03.04.2022
Am 03. April 2022 ist eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Die aktuelle Corona-Verordnungen sieht keine Einschränkungen für den Sportbereich mehr vor. Die Verordnung gilt bis zum 29. April 2022.
Unten stehen die zusammengefassten Regelungen des Landes Niedersachsen zum download bereit. Auch wenn es keine Einschränkungen mehr gibt, wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Hausrechts die Maskenpflicht und die 3-G-Regelung durchaus vorgegeben werden kann.
In der Verordnung wird auch allen Personen empfohlen, in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und regelmäßig zu lüften.
Bitte bleiben Sie achtsam und vorsichtig. Besonders in den Sporthallen (Eingangsbereiche, Umkleideräume) empfehle ich weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Für Fragen steht Monika Kuhlmann zur Verfügung.
Gemeinde Bad Essen
Lindenstraße 41/43
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